Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

Herzlich Willkommen zu www.palaestinaonline.de

Ihre Registrierung ist erforderlich

Leider ist dieses Forum zurzeit deaktiviert

Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 1.675 mal aufgerufen
 News
Obelix Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 184

20.01.2003 23:33
Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

DIE ZEIT

Politik 39/2002

Ein Ultimatum an die Völkergemeinschaft
--------------------------------------------------------------------------------

Mit der Drohung eines einseitigen Militärschlags zwingt George W. Bush den Vereinten Nationen sein Kriegsziel auf

von Robert Leicht

Hochverrat, so sagte es einmal der berüchtigte französische Außenminister Talleyrand, ist eine Frage des Zeitpunkts. Manchmal gilt dies auch für das Völkerrecht. Am 7. Juni 1981 bombardierte die israelische Luftwaffe den im Bau befindlichen irakischen Nuklearreaktor Tamuz I. Nur fünf Tage später verurteilte der UN-Sicherheitsrat - mit der Stimme der USA - diesen "vorsätzlichen Angriff" als eine klare Verletzung des Völkerrechts. Mit welchem Recht könnten sich die USA heute anschicken, das im großen Stile zu unternehmen, was sie gegenüber Israel verurteilt hatten?

Das Völkerrecht ist keine Straßenverkehrsordnung, die sich ziemlich gut überwachen lässt. Das internationale Recht wird nur zu oft zwischen Macht und Gewalt gedehnt, gebeugt und gebrochen. Aber das Unrecht des anderen legitimiert noch lange nicht die eigene Verletzung des Völkerrechts. Die Macht des Faktischen begründet kein Recht des Stärkeren. Wie also wäre ein Krieg gegen den Irak rein völkerrechtlich zu beurteilen?

Die Hauptregel des modernen Völkerrechts, nämlich das absolute Gewaltverbot, findet sich im Artikel 2, Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen von 1945: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."

Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Aber von diesem umfassenden Gewaltverbot kennt das Völkerrecht nur zwei Ausnahmen. Die erste Ausnahme vom Gewaltverbot ist das naturgegebene Selbstverteidigungsrecht eines jeden Staates (Artikel 51 der Charta). Die zweite Ausnahme betrifft die kollektiven Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen nach Artikel 42 und 53 der Charta: Danach kann der UN-Sicherheitsrat bestimmten Mitgliedsstaaten oder auch regionalen Bündnissen den Einsatz von Gewalt erlauben.

Gewaltverbot mit Ausnahmen

Wenn die USA einen Krieg gegen den Irak führen wollen, stehen sie also zunächst vor einer scheinbar einfachen Alternative: Entweder wählen sie eine Aktion außerhalb des Systems der Vereinten Nationen - dann muss es sich um den Fall der Selbstverteidigung handeln, und zwar entweder der individuellen Selbstverteidigung Amerikas oder der kollektiven Selbstverteidigung eines angegriffenen Bündnisses, wie dies im Krieg gegen die Taliban der Fall war. Oder die USA drängen auf ein kollektives Vorgehen der Vereinten Nationen - dann müssen die Voraussetzungen gegeben sein, unter denen die UN nach ihrer Charta Zwangsmaßnahmen verhängen kann. George W. Bushs jüngste Rede vor der Generalversammlung enthielt im Grunde ein Ultimatum: Entweder bringt ihr Saddam Hussein zur Räson - oder wir gehen einseitig gegen ihn vor.

Aber wäre ein solches einseitiges Vorgehen der USA völkerrechtlich gedeckt? Als Akt des Selbstverteidigungsrechtes kaum. Denn die Selbstverteidigung setzt einen bewaffneten Angriff voraus. Was unter einer Aggression zu verstehen ist, hat die UN-Vollversammlung im Jahr 1974 in einer Resolution definiert. Dazu zählt neben den "klassischen" Angriffshandlungen auch die Duldung von "bewaffneten Banden, Gruppen, Freischärlern oder Söldnern", die von einem Staat aus gegen einen anderen vorgehen. Doch die meisten Autoren, die in der inneramerikanischen Debatte für einen Krieg gegen den Irak plädieren, stützen sich nicht auf ein akutes Selbstverteidigungsrecht. So schrieb Kenneth M. Pollack in Foreign Affairs, der Sturz Saddam Husseins sei keine notwendige Komponente im Krieg gegen den Terrorismus. Der Irak stelle eine heraufziehende Gefahr da, bin Laden und seine Komplizen aber eine unmittelbare.

Strittig ist nun im Völkerrecht, ob es eine erlaubte "präventive Selbstverteidigung" gibt. Einerseits, heißt es, könne der betroffene Staat, zumal angesichts der heutigen Waffentechnik, nicht gezwungen werden, erst einen Angriff über sich ergehen zu lassen, bevor er sich zur Wehr setzen dürfe. Andererseits drohe bei der Billigung jeglicher "präventiver Selbstverteidigung" die unerträgliche Ausweitung dieser Befugnis. Der Präventivkrieg Israels gegen Ägypten im 6-Tage-Krieg war in diesem Sinne von einigen Staaten für gerechtfertigt gehalten worden. Im Wesentlichen zitiert das Völkerrecht immer noch die Caroline-Klausel aus dem Jahr 1837, die Präventivhandlungen nur in den Fällen für zulässig hält, "in denen die Notwendigkeit der Selbstverteidigung unmittelbar gegeben und überwältigend ist und in denen weder eine Wahl der Mittel noch eine Möglichkeit von Verhandlungen bleibt." Ein Präventivkrieg ist also allenfalls in engen Grenzen erlaubt. Ein "präemptiver Krieg", also ein Krieg, der bereits das Aufkommen einer Gefahr im Keim ersticken will, bleibt verboten - daher die gemeinsame Verurteilung des israelischen Angriffs auf Tamuz I. Der präemptive Krieg ist de facto ein Angriffskrieg. Für Deutschland wäre jede Teilnahme an einem solchen Krieg erst recht unzulässig, völkerrechtlich wie innerstaatlich: Das ergibt sich zwingend aus dem Zwei-plus-Vier-Abkommen und aus dem Grundgesetz.

Liest man die Rauchzeichen aus der amerikanischen Administration richtig, so haben sich allerdings jene, die für einen einseitigen Militärschlag gegen den Irak plädierten, mit solchen Unterscheidungen nicht lange aufgehalten. Ihr Ziel war eine bedingungslose Beseitigung von Saddam Hussein. Ein Krieg mit diesem Ziel verstieße aber eklatant gegen die Kardinalregel des Völkerrechts, nämlich gegen die Achtung der territorialen Integrität aller Staaten und gegen die Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten. Gewiss, das absolute Interventionsverbot schützt mit der äußeren Stabilität der Ordnung leider auch die nackte Tyrannenherrschaft, solange sie nicht selber Angriffskriege führt. Aber ohne dieses Prinzip ließe sich schlechterdings keine internationale Ordnung aufrechterhalten.

Kriegsziel: Regimewechsel

Deshalb bezeichnete der frühere US-Außenminis-ter Henry Kissinger einen Krieg mit dem Ziel eines Sturzes von Saddam Hussein völkerrechtlich als "revolutionär": Der Regimewechsel "als Ziel einer Militärintervention verstößt gegen das System internationaler Beziehungen, das 1648 durch den Westfälischen Frieden errichtet wurde und welches das Prinzip der Nicht-Intervention in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten verankerte. Außerdem läuft der Begriff einer gerechtfertigten Präemption dem modernen Völkerrecht zuwider, das den Einsatz von Gewalt zur Selbstverteidigung nur gegen akute, nicht aber gegen potentielle Drohungen erlaubt."

Gerade in jüngster Zeit gibt es allerdings eine Tendenz im Völkerrecht, das Interventionsverbot immerhin dort zu relativieren, wo es anderenfalls zur Untätigkeit gegenüber nacktem Genozid zwingen würde. Aber schon im Fall des Kosovo scheiterte der Versuch, solche "humanitären Interventionen" an ein Mandat der Völkergemeinschaft zu binden. Die Nato bombardierte Serbien ohne UN-Mandat - ein Mandat scheiterte letztlich daran, dass der Kosovo völkerrechtlich ein integraler Bestandteil Serbiens ist, also kein eigener Staat mit Selbstverteidigungsrecht. Andererseits sind es gerade die USA, die sich einem dieser neueren Versuche widersetzen, wenigstens Kriegsverbrecher dem Schutz des Interventionsverbots zu entziehen - siehe ihren massiven Widerstand gegen den Internationalen Strafgerichtshof.

Wie auch immer: Ausnahmen von diesem strikten Interventionsverbot lässt das Völkerrecht nur im Rahmen der UN-Charta zu - und dies auch nur zu Zielen, die mit der Charta zu vereinbaren sind, gewiss also nicht zum Zwecke eines Regimewechsels irgendwo in der Welt. Mit seiner Rede vor der UN-Vollversammlung hat Präsident George W. Bush die Vereinten Nationen ultimativ aufgefordert, den Irak zur lückenlosen Erfüllung aller einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates aus dem Jahr 1991 zu zwingen. Er blätterte das in der Tat beträchtliche Sündenregister des Irak auf, ohne freilich die schlagenden Beweise für einen Fall der akuten Selbstverteidigung auf den Tisch zu legen. Zum einen, und das mag die Völkerrechtler beruhigen, kündigte er an, die USA würden mit dem Sicherheitsrat auf die "notwendigen Resolutionen" hinarbeiten. Damit wird ein komplizierter Streit über die Frage vermieden, ob die elf Jahre alten Waffenstillstandsresolutionen, mit denen der Golfkrieg beendet wurde, heute noch unmittelbare Rechtstitel für einen Militärschlag gegen den Irak hergeben. Zum anderen aber, und das wird Völkerrechtler beunruhigen, hatte der amerikanische Präsident es offen gelassen, wie Washington sich verhalten werde, falls der Sicherheitsrat entweder nicht die "richtigen" Resolutionen fassen oder nicht die "richtigen" militärischen Maßnahmen mandatieren werde. Seine Rede hielt das Pulver für einen einseitigen Militärschlag trocken.

Er zwingt also die UN mit der Drohung eines an sich völkerrechtswidrigen Militärschlags der USA zur Billigung von Zwangsmaßnahmen, die nur begrenzten Zielen dienen dürfen (der Durchsetzung der Resolutionen), die aber in ihrem Verlauf leicht zum ursprünglich verbotenen Kriegsziel benutzt werden können: zum Regimewechsel von außen. Wird sich wieder einmal die Macht des Faktischen über die Ohnmacht des Rechts hinwegsetzen? Und wird sich am Ende nicht auch die Ohnmacht des Faktischen erweisen: den Krieg gewonnen - aber nicht die Stabilität in der Region?
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden (Rosa Luxemburg)

satan Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 511

21.01.2003 00:39
#2 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Wenn der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika der aufmerksam lauschenden Weltöffentlichkeit nur offen und ehrlich mitteilen würde, wie die Weltlage ist, dass nämlich er, der Führer der Weltmacht und damit Herr der Welt, die letzten Feinde seiner Nation vernichten will - auch solche, die sich noch gar nicht bemerkbar machen -, er entschlossen ist, bei diesem Programm ganze Staaten auszuschalten, weil er die eben als Hort von Feindseligkeiten gegenüber seinem Land betrachtet, er beim Vollzug seines Vorhabens weder Zeit noch Umfang scheut, weil nach seinem Dafürhalten sein Land ab sofort nur sicher ist, wenn er den Rest der Welt mit seinen Kriegen gründlich unsicher macht - vielleicht könnte es dann sein, dass einer ein wenig vor der Welt erschrickt, in die es ihn da verschlagen hat.

Vor Gott sind alle Menschen gleich

Schneemann Offline

Senior Mitglied

Beiträge: 204

21.01.2003 10:02
#3 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Vielleicht sollten die Leute die einen Waffengang befürworten, sich auch ein bischen Zeit nehmen und an die Folgen eines "Nachkriegs-Irak" denken, denn die ganze Region wird mit sicherheit noch weiter in die Kriese stürzen, denn etwas vergessen sie die Amerikaner, die Iraker hassen Saddam was sie aber noch mehr hassen sind die Amerikaner, bestimmt wird man ihnen keine Blumen zuwerfen, wenn sie in Bagdad einmaschieren.

Mal sehen was kommen wird.

satan Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 511

21.01.2003 12:13
#4 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

In Antwort auf:
denn die ganze Region wird mit sicherheit noch weiter in die Kriese stürzen

Genauso sieht es aus. In Jordanien wird es genauso krachen wie in Arabien. Jordaniens König hat momentan sowieso schlechte Karten beim Volk, da er zu sehr an Bush´s Rockzipfel hängt. Die Lage wird im Falle eines Krieges eskalieren.

Vor Gott sind alle Menschen gleich

Schneemann Offline

Senior Mitglied

Beiträge: 204

21.01.2003 17:21
#5 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Genau darum geht es ja @Satan, es ist ja nicht so das wir Saddam nachtrauern würden wenn er, sagen wir mal auf unerklärlicher weise verschwindet, aber wie wird es sich nach der Ära Saddam verhalten, Irak ein Vielvölkerstaat, daß nur durch Gewalt unter Kontrolle ist.

Und wie sieht es bei den Nachbarn von Irak aus, Jordanien, wie du selber sagst hat eine menge Probleme, Saudi-Arabien hat ebenfalls eine riesige Anti_Amerikaner stimmung im Land, Agypten, was sagen ich der ganze Nahe Osten, ich kenne keine Ausnahme in der Region, ja selbst die Türkei ist sich nicht sicher ob es den Amerikanern die Militärbasen für Angriffe zur verfügung stellt, daß sollte eigentlich den Strategen in Washington zu denken geben.
So unrecht hat doch die Deutsche Regierung zur abwechslung mal nicht wenn sie sagt, daß ein Angriff schwere Folgen für den gesamten nahen-osten hätte.
Besonders sorgen mache ich mir, wenn Saddam so blöd bzw. so kaltblütig ist und noch irgenwelche Bio Raketen ( falls er noch welche hat) auf Israel abschiesst, ich will nicht wissen was Israel ´dann macht, daß Recht auf ihrer Seite haben sie in dem Falle ja.

Egal was kommt die Erde wird sich weiter um die Sonne drehen

kingofchaos Offline

Senior Mitglied

Beiträge: 244

22.01.2003 20:35
#6 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Das Völkerrecht sagt aus daß ein Angriffskrieg nicht rechtens ist.

Bisher sind bei allen Inspektionen keine MVW gefunden worden, also ist - noch - keine neue Resolution nötig.
Und so lange es die nicht gibt ist jeder Angriff auf den Irak völkerrechtwidrig.

Obelix Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 184

23.01.2003 00:40
#7 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

@kingofchaos:

In Antwort auf:
Bisher sind bei allen Inspektionen keine MVW gefunden worden, also ist - noch - keine neue Resolution nötig.
Und so lange es die nicht gibt ist jeder Angriff auf den Irak völkerrechtwidrig.

Ob das die USA auch so sehen? Ich habe da ernste Zweifel, einen Dreck kümmern die sich um das Völkerrecht, genau wie sie auch den internationalen Gerichtshof verhindern wollen.

Ganz davon abgesehen, daß man ja auch die Frage stellen könnte, mit welchem Recht der Sicherheitsrat auf Druck der USA überhaupt dem Irak Waffen verbietet, die ein anderer Staat in dieser Region (Israel) ohne jede Kritik besitzen darf!

Gruss
Obelix
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden (Rosa Luxemburg)

kingofchaos Offline

Senior Mitglied

Beiträge: 244

23.01.2003 11:27
#8 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Was ich gepostet habe ist die Theorie. Was dann draus gemacht wird muß sich noch herausstellen.

Abgesehen davon hätte ich wirkliche Probleme damit wenn Saddam Hussein die A-Bombe hätte. Wozu er fähig ist wenn er die entsprechenden Waffen hat hat er ja schon ausreichend bewiesen. Ich habe keine Lust darauf herauszufinden was er mit einer A-Bombe anstellen würde.

Mich interessieren bei dem ganzen Thema andere Fragen:
- Warum gerade jetzt ?
- Wo sind die Beweise für die Unmengen an MVW mit denen Saddam die restliche Welt angreifen kann ?
- Wie hat Saddam in den letzten Jahren MVW herstellen können wo er doch angeblich die ganze Zeit überwacht wurde?
- Wer hat ihm dabei geholfen ?
- Warum muß das ganze jetzt, sofort und auf der Stelle geschehen ? Warum wurde seit 1991 nicht unternommen ?

satan Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 511

23.01.2003 12:00
#9 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

In Antwort auf:
Warum gerade jetzt ?

Weil sich jetzt ein kriegstreiberischer Präsident sein Amt in Amerika erkauft hat. Dieser Mann hat doch nur den Krieg im Sinn. Man beobachte seine Ansprachen, seine Gestik, die sagen mehr als tausend Worte.

Vor Gott sind alle Menschen gleich

satan Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 511

23.01.2003 14:08
#10 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Die US-Regierung hat die Ablehnung eines raschen Militärschlags gegen den Irak durch Deutschland und Frankreich scharf kritisiert. Verteidigungsminister Donald Rumsfeld bezeichnete beide Länder in dieser Frage wörtlich als "Problem". Erst gestern hatten US-Präsident George W. Bush und der britsche Ministerpräsident Tony Blair ihren Unmut über die Position aus Berlin und Paris geäußert.

Vor Gott sind alle Menschen gleich

satan Offline

Senior Mitglied


Beiträge: 511

23.01.2003 19:50
#11 RE:Was sagt das Völkerrecht zum Irak-Krieg? Antworten

Irak-Streit: Fischer weist Rumsfeld-Attacke zurück

Der Streit um die richtige Irak-Politik wird immer schärfer. Französische und deutsche Spitzenpolitiker reagierten äußerst verärgert auf die Äußerungen von Donald Rumsfeld. Außenminister Fischer wies die Angriffe des US-Verteidigungsministers entschieden zurück. Rumsfeld hatte Frankreich und Deutschland wegen ihrer Anti-Krieg-Haltung als "Problem" bezeichnet und auf das "alte Europa" geschimpft.
Fischer: Deutschland kein Problem
"Herr Rumsfeld hat die Europäer als alt beschrieben. Und in der Tat sind die Kulturen und die Staatenbildung in Europa älter als in den USA", sagte Fischer nach einer gemeinsamen Sitzung der Auswärtigen Ausschüsse des deutschen und des französischen Parlaments."Ich denke nicht, dass unsere Haltung ein Problem ist", fügte Fischer hinzu, ohne das weiter kommentieren zu wollen.


Vor Gott sind alle Menschen gleich

 Sprung  
*********************************************************************************************************** Neue Benutzer werden erst nach Mail-Bestätigung frei geschaltet
Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz